Sorten


Anmelde- und Sortenzulassungsverfahren beim Bundessortenamt am Beispiel Winterraps in Deutschland

Sortenzulassung in Deutschland

Sortenzüchtung und -zulassung

Wenn eine Winterrapssorte beim Bundesortenamt oder einem anderen internationalen Sortenamt angemeldet und in amtliche Prüfungen aufgenommen wird, haben die Sorte und bei Hybridsorten auch ihre Komponenten schon eine lange Reise hinter sich.

Die Sortenzüchtung beginnt immer mit einer Ausgangskreuzung, bei der neue Eigenschaften in Elitematerial eingekreuzt werden und die genetische Diversität vergrößert wird. Danach muss das mischerbige Material wieder reinerbig gezüchtet werden, was durch mehrjährige Inzüchtung oder gezielte Doppelhaploidtechnik realisiert wird. Das Material wird mehrere Jahre geprüft, nur die besten Kandidaten werden selektiert und im nächsten Jahr umfangreicher mehrortig im Parzellen angebaut. Dann müssen aussichtsreiche Komponenten ausgewählt und sogenannte Testhybriden erstellt werden. In mehrjährigen und mehrortigen Leistungsprüfungen werden die Testhybriden europaweit geprüft und die besten Kandidaten schließlich zu amtlichen Sortenzulassungsverfahren angemeldet. Von der Ausgangskreuzung bis zur Sortenanmeldung vergehen zwischen 8 und 10 Jahre.

Im amtlichen Zulassungsverfahren werden die Kandidaten aller Züchtungshäuser miteinander im mehrjährigen und mehrortigen Parzellenanbau (Wertprüfung, WP) getestet und an bestehenden Verrechnungssorten gemessen. Nur Sorten, die den sogenannten landeskulturellen Wert erfüllen, bekommen eine Sortenzulassung für 10 Jahre.

"Eine Sorte besitzt landeskulturellen Wert, wenn sie in der Gesamtheit ihrer wertbestimmenden Eigenschaften gegenüber den zugelassenen vergleichbaren Sorten eine deutliche Verbesserung für den Pflanzenbau, für die Verwertung des Ernteguts oder die Verwertung aus dem Erntegut gewonnener Erzeugnisse erwarten lässt. Die wertbestimmenden Eigenschaften einer Sorte ergeben sich aus den im Anbau und den im Labor geprüften Anbau-, Resistenz-, Ertrags-, Qualitäts- und Verwendungseigenschaften." Auszug Bundessortenamt - Sortenzulassung.

Neben der Erfüllung des landeskulturellen Wertes muss jede Sorte auch die Registerprüfung durchlaufen. Sorten müssen unterscheidbar, homogen und beständig sein, im englischen distinct, uniform und stable, weshalb häufig der Begriff DUS-Prüfung verwendet wird. Verläuft die Prüfung reibungslos über zwei Jahre, bekommt die Sorte einen positiven DUS-Report - der 1. Schritt zur Sortenzulassung. Häufig ist auch ein drittes DUS-Jahr notwendig.

Alle angemeldeten WP3-Kandidaten werden in den Bundessortenversuch (BSV) gestellt, die aussichtsreichsten Sorten aus WP3 (Direktaufstieg) und zugelassene Sorten werden in Landessortenversuchen (LSV) angebaut und geprüft.

Somit kann die Vermarktung unserer Sorten starten. Jahrelang intern, dann amtlich und schließlich regional getestet. Nur solche Sorten sind bereit für den Praxisanbau.