Sustainable Use Regulation (SUR) - Mögliche Auswirkungen auf die NPZ

Im Juni 2022 präsentierte die EU-Kommission einen Verordnungsentwurf mit weitreichenden Auswirkungen für die heimische Landwirtschaft. Mit der sogenannten „Sustainable Use Regulation“ - kurz SUR - will die EU die Ziele der Farm to Fork Strategie rechtlich definieren – mit weitreichenden Folgen für die NPZ, speziell für den Standort Malchow/Insel Poel.

Der Verordnungsentwurf enthält im Wesentlichen drei Hauptziele. Zu diesen gehören:

  1. Die Verringerung des Einsatzes von „gefährlichen Pflanzenschutzmitteln“ bis 2030 um 50 %.
  2. Eine genaue Definition des „Integrierten Pflanzenschutzes.
  3. Das Verbot aller Pflanzenschutzmitteln in sensiblen Gebieten. Im öffentlichen Raum, Natura-2000 Schutzgebieten sowie in allen ökologisch empfindlichen Gebieten soll auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gänzlich verzichtet werden.

Der dritte Punkt würde die NPZ in besonderem Maße treffen:

Von allen EU-Staaten hat Deutschland bisher die meisten Schutzgebiete eingerichtet. Mecklenburg-Vorpommern ist ein Bundesland, das schon einen besonders großen Flächenanteil unter Schutz gestellt hat. Dieser ökologische Fortschritt bedeute für die Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern, dass sie von der EU bestraft werden. Entsprechend den geplanten Regelungen wäre nur noch auf 50 % der Ackerfläche in Mecklenburg-Vorpommern ein Anbau mit Pflanzenschutzmitteln möglich. Das heißt, die Hälfte aller Ackerflächen dürfen nur ohne Pflanzenschutzmittel bewirtschaftet werden.

Die Karte zeigt alle Schutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern, vom Landschaftsschutzgebiet bis zu Biosphärenreservat. Die Insel Poel, auf der der NPZ-Zuchtstandort Malchow liegt, wird überlagert von verschiedenen Schutzgebieten: Die Inselfläche liegt in einem Europäischen Vogelschutzgebiet, die umgebende Wasserfläche ist großräumig ein FFH-Gebiet. Sollte die SUR wie geplant verabschiedet werden, würde das das Ende der Pflanzenzüchtung auf Poel bedeuten, denn Züchtung ohne den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist nicht möglich. 

Diese Karte ist unseres Wissens nach die einzige Veröffentlichung, auf der alle Schutzgebiete nach Landes-, Bundes- und EU-Recht in Mecklenburg-Vorpommern farbig aufgezeigt werden. 50% der Agrarflächen dieses Bundelandes sind eingefärbt.

(Veröffentlichung der Karte mit freundlicher Genehmigung des Landes Mecklenburg-Vorpommern; Link zur Quelle)